Gibt es Möglichkeiten zur Finanzierung unserer Dienstleistungen?
Ja, es gibt verschiedene Optionen zur Kostenübernahme:
Dies erfolgt über den Entlassungsbeitrag.
Entlastungsbetrag: Dies ist eine Kassenleistung, die monatlich mit der
Krankenkasse abgerechnet werden kann.
Der Betrag beträgt 131 €.
Hierbei handelt es sich um eine jährliche Pauschale, die entweder stundenweise oder als Gesamtbetrag ausgezahlt werden kann. Die Höhe beträgt 1.680 € plus 840 € für Kurzzeitpflegegeld.
Diese werden direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Es ist wichtig zu beachten, dass die Sachleistungen bis zu 40 % des Gesamtbetrags beansprucht werden dürfen. Wenn der Kunde Pflegegeld erhält, kann er keine Sachleistungen in
Anspruch nehmen.
Die 40 % der Sachleistung entsprechen dem
Pflegegeld der jeweiligen Pflegegrade.
In diesem Fall werden die in Anspruch genommenen Leistungen direkt vom Leistungsnehmer zum angegebenen Stundensatz bezahlt.
Es besteht die Möglichkeit, Leistungen zu erwerben, die mit dem Pflegegeld bezahlt werden.
Wir hoffen, dass diese Informationen hilfreich sind!
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