Finanzierung unserer Dienstleistungen

Gibt es Möglichkeiten zur Finanzierung unserer Dienstleistungen?

Ja, es gibt verschiedene Optionen zur Kostenübernahme:

Vollständige Kostenübernahme durch die Krankenkasse / Pflegekasse

Dies erfolgt über den Entlassungsbeitrag.

Entlastungsbetrag: Dies ist eine Kassenleistung, die monatlich mit der 

Krankenkasse abgerechnet werden kann. 

Der Betrag beträgt 131 €.

Verhinderungspflege

Hierbei handelt es sich um eine jährliche Pauschale, die entweder stundenweise oder als Gesamtbetrag ausgezahlt werden kann. Die Höhe beträgt 1.680 € plus 840 € für Kurzzeitpflegegeld.

Sachleistungen

Diese werden direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Es ist wichtig zu beachten, dass die Sachleistungen bis zu 40 % des Gesamtbetrags beansprucht werden dürfen. Wenn der Kunde Pflegegeld erhält, kann er keine Sachleistungen in 

Anspruch nehmen. 

Die 40 % der Sachleistung entsprechen dem 

Pflegegeld der jeweiligen Pflegegrade.

Privatrechnung

In diesem Fall werden die in Anspruch genommenen Leistungen direkt vom Leistungsnehmer zum angegebenen Stundensatz bezahlt.

Pflegegeld

Es besteht die Möglichkeit, Leistungen zu erwerben, die mit dem Pflegegeld bezahlt werden.

Wir hoffen, dass diese Informationen hilfreich sind!

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